Am 08.12.2009 entschied sich der Gemeinderat zur Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs. (Er brachte 54 Entwürfe.) Auch darin war als Nutzungsvorgabe ein Lebensmittelmarkt mit ca. 800 qm vorgesehen. Ein Investorenwettbewerb schied aus, weil das Gelände noch in Firmenbesitz war. Beide Beschlüsse erfolgen jeweils einstimmig. Unzutreffend ist auch die mehrfach getroffene Aussage, die „Alblagune“ habe wesentlich zum 1 Preis geführt. Ausschlaggebend waren die aus fünfeckigen Hausmodulen zusammengesetzten kurvigen Hauszeilen, sowie die Vermeidung der Durchfahrungsmöglichkeit des Gebietes. Wörtlich führt das Preisgericht aus: „Die lagunenartige Ausweitung des Flussbettes der Alb ist eine zum Entwurf passende Maßnahme, die auf Machbarkeit bezüglich der Wassermenge geprüft werden müsste.“ Dies ist geschehen. Weitere Abwägungen werden noch erfolgen.
Zwischen Wahrheit und Vergesslichkeit
geschrieben von Hans- Peter Stemmer
Hans- Peter StemmerBauliche Entwicklungen einer Stadt brauchen von ersten Ideen bis zur tatsächlichen Umsetzung oft Jahre. So aktuell z. B. die Bereiche „Oberes Albgrün“ und „Karlsruher Straße Süd“ (Schillercarré). Dass die Vergesslichkeit die Wahrheit verdrängt, ist verständlich. Aber politisches Handeln sollte glaubwürdig sein. Wie sind die Fakten? Der am 30.07.2008 gefasste Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Oberes Albgrün“ hatte u. a. folgende Ziele: Sicherung des Bestandes und Entwicklungsmöglichkeit der Firma Bardusch, Prüfung und erforderlichenfalls Integration einer großflächigen Einzelhandelsnutzung zur Stärkung der zentralörtlichen Versorgungsstruktur, Anbin- dung des Gebietes an Friedrich-, Schöllbronner und Albstraße.
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- Veröffentlicht in Ausgabe: 22. KW 2012
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