Allerdings fällt mir in Gesprächen mit Vereinsverantwortlichen immer wieder auf, dass die vom Gemeinderat beschlossenen, seit 2007 geltenden Regelungen nicht bekannt sind und falsche Vorstellungen, z.B. bezüglich der Nebenkosten vorhanden sind. Wer sich informieren will, findet alles kompakt in Punkt B14 des "Ortsrechtes", fragt bei der Stadtverwaltung nach oder schaut in die Internetseiten unserer Stadt (einfach nach "B14" suchen).
Damit sollten die Hallenkosten keinen Verein von der Veranstaltung eines Konzertes abhalten. Und wenn dann die monatelangen Vorbereitungen, die zahllosen Übungsstunden an diesem einen Abend zusammenlaufen, das Lampenfieber vergeht und das Publikum mit den Akteuren zufrieden ist, dann hat sich das alles auch gelohnt.
Albrecht Ditzinger
Fraktionsvorsitzender
