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Urteil in der Kritik

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CDU-Fraktion, 27. KW 2009

 

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Ulrike Kayser, Vorsitzende der Frauen Union Ettlingen

Neues Urteil: Umsatzsteuer auf Schulessen

 

Der Bundesfinanzhof hat am 17. Juni 2009 entschieden, dass Schulfördervereine von Eltern, die an einer Schule eine Cafeteria eingerichtet haben und die Schüler und Lehrer mit Speisen und Getränken gegen Entgelt versorgen, der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Dies gilt selbst dann, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt bzw. etwaige Gewinne aus der Mittagsversorgung in vollem Umfang der Schule zugute kommen.

 

Preisanstieg vermeiden: Das Urteil mag steuerrechtlich korrekt sein - bei den Eltern wird es auf Unverständnis stoßen! Eltern haben an all denjenigen Schulen die Mittagsverpflegung ehrenamtlich organisiert, die nicht als Ganztagsschule geführt werden und deshalb nicht verpflichtet sind, eine Mittagsmahlzeit anzubieten, wie z. B. der Förderverein des EG, der den „Coffeeshop“ führt. Wo das Urteil greift, steht zu befürchten, dass Akzeptanz und Nachfrage nach einer warmen Mittagsmahlzeit zurückgehen. Denn infolge des Urteils müsste der Preis der Mahlzeit um den Betrag der Umsatzsteuer angehoben werden. Gleichzeitig kommt durch die Umsatzsteuererklärung erhebliche Mehrarbeit auf die Fördervereine zu.

 

Die Mittagsversorgung ist an Schulen mit Nachmittagsunterricht längst unverzichtbar geworden. Die Schulmensen sind viel mehr als ein Ort der Nahrungsaufnahme: Sie sind Ort der Erholung, der Kommunikation und des Miteinanders der ganzen Schulgemeinde.

 

Die CDU-Fraktion wird die Verwaltung beauftragen, in den Ettlinger Schulen zu ermitteln, ob und welche Konsequenzen das Urteil des Bundesfinanzhofs für die Mittagsverpflegung hat. Die CDU-Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass die betroffenen Eltern “die Suppe nicht allein auslöffeln“ müssen.

 

Für die CDU-Fraktion Ulrike Kayser
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