Damit Maßnahmen des Konjunkturpakets schnell wirken, hat die Bundesregierung im Februar 2009 die Bedingungen für Auftragsvergaben in den Jahren 2009 und 2010 gelockert. Danach können sogenannte freihändige Vergaben bis 100.000 € erfolgen. Bei Auftragsvergaben im Wert bis zu 1 Mio. € genügt eine beschränkte Ausschreibung.
Die Fraktion forderte Oberbürgermeisterin Büssemaker auf, die höheren Wertgrenzen auch bei städtischen Auftragsvergaben anzuwenden. In ihrer Antwort teilte sie der Fraktion mit, danach ab April dieses Jahres zu verfahren.