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Alkoholverbot im Horbachpark: Bisherige Verordnung unzureichend

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CDU-Fraktion, 24. KW 2009

 

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Hans-Peter Stemmer, Fraktionsvorsitzender

Horbachpark vor Zerstörungen schützen

 

Die andauernden Zerstörungen im Horbachpark und die Belästigungen der Anwohner durch nächtliche Ruhestörungen sind für uns Anlass, die Stadtverwaltung umgehend zu einem generellen Alkoholverbot zu veranlassen. Die Polizeiliche Umweltschutzverordnung aus dem Jahre 2006 hat sich als unzureichend erwiesen. Alkoholexzesse und in deren Folge Sachbeschädigungen im Horbachpark konnten nicht vermieden werden.

 

Das bisherige Verbot des Konsums von Alkohol, der dazu führt, dass andere belästigt werden, ist nicht durchgreifend genug. Kaum ein Wochenende vergeht, an dem der Horbachpark nicht einen ungepflegten Eindruck hinterlässt. Verursacher sind Jugendliche und junge Erwachsene, die Verpackungsreste für Mahlzeiten und Flaschen einfach liegen lassen und deren Beseitigung den städtischen Arbeitern überlassen. Wesentlich ärgerlicher ist, dass Flaschen als Wurfgeschosse dienen und die Scherben sowohl auf den Wegen als auch in der Rasenarena verstreut sind, zum Leidwesen der Radfahrer, der Fußgänger und der Eltern von spielenden Kindern.


Für den Erlass einer entsprechenden Verordnung ist allein die Verwaltung und nicht der Gemeinderat zuständig. Daher kann ein generelles Alkoholverbot wie es bereits in anderen Städten besteht, zügig umgesetzt werden. Außerdem wurde beantragt, die Kosten für eine Einzäunung des Geländes zu ermitteln. Ziel muss sein, dauerhaften Schutz vor Vandalismus zu erreichen.

 

Hans-Peter Stemmer, Fraktionsvorsitzender

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